Neunkirchen-Seelscheid ist "Landessieger bei den Abwasserkosten"

Schon wieder ist Neunkirchen-Seelscheid bei den Abwasserkosten Spitzenreiter unter allen Kommunen in NRW. Ein Haushalt mit vier Personen, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht, zahlt dort aktuell rund 1290 Euro im Jahr. Damit liegt die Gebühr rund 567 Euro über dem Landesdurchschnitt (722,84 Euro), das ist 5-mal mehr als in Reken (Münsterland). Der Bund der Steuerzahler hat die enormen Unterschiede bei den Abwasserkosten ermittelt.
Immerhin sind die hohen Abwasserentsorgungskosten gegenüber den Vorjahren stabil geblieben. Die hohen Kosten sind darauf zurückzuführen, dass das Abwasser immer um das Trinkwasserreservoir Wahnbach-Talsperre herum abgeleitet werden muss und im freien Gefälle im Wahnbachtal abfließen kann. Die Entscheidungsträger haben sich beim Talsperrenbau gegen einen Abwasser-Ringkanal entschieden. Diese Fehlentscheidung aus den 50-er Jahren beeinflusst noch heute unsere Abwasserkosten maßgeblich. Die Zersiedelung in weit gestreute Siedlungsflächen erfordert nun lange Abwasserleitungen mit rd. 80 Pumpwerken – ungefähr so viele wie in der Millionenstadt Köln wegen der unruhigen Morphologie in unserem Gemeindegebiet.
Wir Freie Demokraten bemühen uns, die hohe Belastung für die Bürger zu reduzieren. Allerdings ergibt sich die Möglichkeiten der Kostensenkung nur in einer landesübergreifenden „Bewirtschaftung des Abwassers mit Einheitssätzen“. Dafür gibt es gute Argumente: Immerhin ist ein großer Teil der hohen Abwasserkosten dem Trinkwasserschutz für die Talsperre geschuldet. Der Wahnbachtalsperrenverband versorgt ca. 780.000 Menschen zu mehr als 2/3 aus der Talsperre, unsere hohen Kosten zur Abwasserentsorgung tragen die ca. 20.000 Bürger der Gemeinde.
Ja, die FDP steht für das kommunalpolitische Leitbild einer offenen Bürgergesellschaft, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenverantwortung wahrnimmt. Das darf aber nicht bedeuten, dass wenige Bürger die Kosten zum Trinkwasserschutz tragen, der vielen Bürgern zugutekommt. Auch hier sollte der landesverfassungsrechtlich abgesicherte Grundsatz des Konnexitätsprinzips gelten: „Wer bestellt, bezahlt“. Wer den Nutzten hat, soll auch die Kosten tragen. Eine landesweite Bewirtschaftung des Abwassers mit Einheitssätzen für alle würde eine gerechte Abhilfe schaffen, dafür werben wir Freien Demokraten in Neunkirchen-Seelscheid.