Planvolles Verwaltungshandeln wäre schön

Wir freuen uns mit der Bürgermeisterin auf ihren Nachwuchs  

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

manchmal ist es erforderlich, in der Gemeinde eine Entscheidung ohne entsprechenden Rats-Beschluss herbeizuführen. Es ist eben nicht alles zeitlich so genau planbar, dass das normale Abstimmungsverfahren durchgeführt werden kann. Hat beispielsweise der Rat eine Maßnahme beschlossen, die mit Fördermitteln durchgeführt werden soll, stellt der Rat seinen Beschluss unter den Vorbehalt, dass die Förderung vom Land auch wirklich kommt. Wenn aber der Förderbescheid so spät kommt, dass keine Zeit mehr bleibt, in einer Ratssitzung den Vorbehalt aufzuheben, dann beantragt die Verwaltung eine Dringlichkeitsentscheidung, bei der nur noch ein Ratsmitglied zustimmen muss. Damit ist das demokratische Verfahren ausgesetzt und selbstverständlich ist solch eine Dringlichkeitsentscheidung anfechtbar. Wenn die Dringlichkeit nicht gegeben ist, kann der Dringlichkeitsbeschluss nach kommunalaufsichtsrechtlicher Prüfung wieder aufgehoben werden.

Eine kompetente Gemeindeverwaltung wird sich also immer bemühen, eine Dringlichkeitsentscheidung nur dann herbeizuführen, wenn es wirklich nicht anders geht.

In unserer Gemeinde hat die Verwaltungsspitze gerade dieses Instrument benutzt: Eine Vertretung musste geregelt werden aus durchaus erfreulichem Anlass: Unsere Bürgermeisterin erwartet Nachwuchs, dazu wünschen wir Freien Demokraten Frau Berka aus ganzem Herzen viel Glück und wir freuen uns mit ihr auf das Kind. Selbstverständlich muss Frau Berka in der Zeit des Mutterschutzes ihre Ruhe haben, die Gemeindeverwaltung muss dann ohne sie auskommen. Die Vertretungsregelung ist nur eine Formalie.

Bedarf es aber dazu einer Dringlichkeitsentscheidung? Bei allen Unwägbarkeiten, die eine Schwangerschaft mit sich bringen kann, erscheint es uns jedoch durchaus planbar, hier rechtzeitig eine Vertretungsregelung im geordneten Verfahren im Gemeinderat absegnen zu lassen.

Die Bürgermeisterin hat den Ratsmitgliedern gegenüber behauptet, für die Zeit ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz sei alles gut geregelt. Die nun erfolgte Dringlichkeitsentscheidung lässt uns daran erheblich zweifeln.

Für einige Leute kommt auch Weihnachten gefühlt jedes Jahr plötzlich und unerwartet, darüber kann man schmunzeln. Wenn jedoch eine solch unprofessionelle Haltung in der Gemeindeverwaltung vorherrscht, überkommt uns eher das Gruseln. Natürlich wird niemand deswegen die Kommunalaufsicht zur Prüfung auffordern, denn eine vernünftige Vertretungsregelung ist ja im Sinne einer funktionierenden Verwaltung, die wir alle wollen. Es bleibt ein Geschmäckle von einer eher chaotisch geführten Gemeindeverwaltung.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Adventswochenende.