Sami A. – ein Trauerspiel für den Rechtsstaat

Seit einem Monat geistert das Verfahren um die Abschiebung von „Sami A.“ durch die Presse. Der islamistische Gefährder ist am 13.07.2018 in seine Heimat Tunesien abgeschoben worden, ein Land, das in Kürze vom Bundestag zum „sicheren Herkunftsland“ erklärt wird. Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen reicht es nicht aus, dass politische Erklärungen aus Tunesien zusichern, dass bei der Strafverfolgung seiner islamistischen Aktivitäten ausschließlich rechtsstaatliche Methoden angewendet werden. Es verlangt die Rückführung dieses Gefährders nach Deutschland, der mehr als ein Jahrzehnt in Deutschland parasitär gelebt hat – finanziert vom Steuerzahler hat er den Angriff auf unser Gemeinwesen mit seinem im Grundgesetz festgelegten Wertesystem betrieben. Ja, dazu gehört, dass die Judikative den Einzelnen vor einer eventuellen Willkür der Exekutive schützt! Doch in diesem konkreten Einzelfall drängt sich beim Bürger der Verdacht auf, dass gelegentlich auch die Judikative ihre so wichtige Gewährleistung des Schutzes übertreibt. Es gehört schon eine ordentliche Portion nationaler Überheblichkeit dazu, der Zusicherung der tunesischen Exekutive zur Rechtsstaatlichkeit derart zu misstrauen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen meint, einen Tunesier vor der tunesischen Exekutive schützen zu müssen, nur deshalb, weil er seine staatsgefährdenden Aktivitäten über längere Zeit in Deutschland ausgeübt hat.

Dass dieses Verfahren den deutschen Steuerzahler erheblich belastet, ist nicht das eigentliche Problem, denn unsere Gemeinschaft ist durchaus in der Lage, die Kosten für den rechtsstaatlichen Ablauf eines Verfahrens zu tragen. Viel gravierender ist, dass dieses Verfahren die so dringend notwendige Abschiebung von weiteren Gefährdern behindert. Wer will es den zuständigen Behörden verdenken, wenn sie sich dann den einfachen Fällen widmen und Personen abschieben, bei denen sich der Bürger fragt, weshalb ein um Integration bemühter und für sich selbst sorgender Mensch in eine ungewisse Zukunft geschickt wird. Ausdrücklich befürworten wir Freien Demokraten hier in Neunkirchen-Seelscheid das Bemühen unseres liberalen Landesministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Dr. Joachim Stamp, konsequent die Gefährder abzuschieben. Gleichzeitig sollen die Menschen, die sich hier integrieren wollen, eine gute Bleibeperspektive erhalten. Wir wünschen uns ein Einwanderungsgesetz, dass den Menschen, die unsere Gesellschaft mit ihren Werten und ihren Eigenschaften stärken wollen, eine rechtsichere Möglichkeit zum Bleiben bietet.