Schon wieder Diskussion über Impfpflicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Folgen des Hochwassers in unserer Region sind noch lange nicht beseitigt, Betroffene und ihre Helfer schuften weiter bis zum Umfallen. Natürlich kann in einer solchen Extremsituation das übliche Regelwerk nicht immer eingehalten werden. Datenschutz, Arbeitsschutz usw. können nicht eingehalten werden. Auch eines meiner Kinder hat sich beim Helfen in Ahrweiler mit kontaminiertem Wasser infiziert – nichts Schlimmes, mit Medikamenten schnell beherrschbar. Die Hochwasser-Betroffenen brauchen die Unterstützung derjenigen, die nicht betroffen waren, die Glück gehabt haben, die mitfühlen und die Lasten mittragen sollten. Die Helfer verhalten sich zutiefst sozial, sie nützen unserer Gesellschaft freiwillig und unentgeltlich, eben ehrenamtlich. Es gereicht ihnen zu Ehre, und das sollten wir ihnen nicht vergessen.
Gleichzeitig beherrscht ein anderes Thema die öffentliche Diskussion. Mal wieder geht es darum, ob Impfmuffel sich all die Freiheiten erlauben dürfen, wie durchgeimpfte Leute oder von der Corona-Krankheit Genesene. Die Freien Demokraten habe eine ganz klare Position dazu. Leute, die aufgrund ihrer Vorerkrankung oder ihres jugendlichen Alters nicht geimpft werden, benötigen den Schutz der Allgemeinheit, vulgo Herdenschutz. Wer sich nicht daran beteiligt, den Herdenschutz aufzubauen, schadet der Gesellschaft, verhält sich asozial. Diese Asozialen ruhen sich darauf aus, den zwar selten auftretenden, aber immerhin vorhandenen negativen Folgen der Impfung auszuweichen, also die neg. Folgen der Gesellschaft zu überlassen. Solche Verhaltensweise wird in der Wissenschaft als „parasitär“ bezeichnet.
Als Freie Demokraten sagen wir dazu: Freiheit und Verantwortung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gehören untrennbar zusammen. Wer sein Selbstbestimmungsrecht in der Weise ausüben möchte, dass er die Impfung verweigert, muss auch die Konsequenzen tragen und seiner Selbstverantwortung gerecht werden. Als Ansprechpartner für besonders Schutzbedürftige kann er nicht mehr tätig sein, z. B. in Schulen und Kindergärten als Pädagoge, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen als Arzt oder Pfleger.
Ein Bezahlen der Tests reicht nicht als Sanktion für die Impfverweigerung nicht aus, der Schutz der Allgemeinheit erfordert, dass Corona-Gefährder = ungeimpfte Personen aus dem öffentlichen Leben ferngehalten werden. Berufliche Tätigkeit erfordert eben die Erfüllung von Voraussetzungen, evtl. eben auch die Impfung. So wie es verhindert wird, dass jemand mit brennender Zigarette sein Auto betankt, so muss verhindert werden, dass Ungeimpften Kontakt zu Schutzbedürftigen wie z. B. Kindern gestattet wird.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende und eine baldige Immunisierung, bleiben Sie gesund!