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Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen in Berlin

Linke Parteien wollen einen politischen Irrweg beschreiten und dabei einen alten sozialistischen Alptraum verwirklichen – zum Schaden weit über Berlin hinaus
Eine Betrachtung der Geschichte der Vergesellschaftung in Deutschland.

Parlamentarischer Rat, heute Bundesrat Bonn

Hier fanden die Beratungen des Parlamentarischen Rats statt, ehemals pädagogiosche Akademie, heute Dienstsitz des Bundesrats in Bonn.                                                 Foto: E.Seiffe

Vor 78 Jahren saßen die 65 stimmberechtigten Mitglieder des parlamentarischen Rats zusammen mit 5 beratenden Vertretern aus Westberlin im Hörsaal der ehemaligen pädagogischen Akademie in Bonn und berieten über die Verfassung der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder waren delegiert aus den drei westlichen Besatzungszonen, spöttisch “Trizonesien“ genannt, die sowjetisch besetzte Zone hatte auf Anweisung der Besatzer niemanden delegiert. 

Die Beratungen waren schwierig, denn niemand der „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ wusste damals, welchen Weg in die Zukunft die Wähler für die zu gründende Bundesrepublik bestimmen würden. Entsprechend lange dauerten die Beratungen – 250 Tage bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949, das dann am 23. Mai 1949 unterschrieben und verkündet wurde und am Folgetag, dem 24. Mai 1949 in Kraft trat.

Eines der vielen strittig diskutierten Themen war die künftige Wirtschaftsordnung des neuen deutschen Staates. Die großen Parteien SPD und CDU / CSU waren mit je 27 Delegierten gleich stark vertreten, dazu kamen die Delegierten der kleineren Parteien: FDP 5 und KPD, Deutsche Partei und Zentrumspartei je 2 Delegierte.

Zur Debatte stand die Planwirtschaft, gewünscht von SPD und Kommunisten und alternativ dazu die Marktwirtschaft, verfochten von CDU / CSU und FDP. Hier musste das Grundgesetz für diese beiden Ausrichtungen der Wirtschaft die gesetzliche Grundlage schaffen, denn die Entscheidung zwischen den Systemen sollte ja dem Wähler vorbehalten bleiben.

Artikel 15 des Grundgesetzes beschreibt die Möglichkeit, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Dazu muss dann per Gesetz neben dem Eigentumsübergang in Gemeineigentum auch die zu zahlende Entschädigung bestimmt werden, die aber nicht zwingend dem Marktwert entspricht. Aus gutem Grund ist dieser Artikel des Grundgesetzes noch nie angewendet worden.

Nun planen in Berlin die Linke als Rechtsnachfolger der KPD, Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD diesen Artikel 15 anzuwenden, sie wollen große Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Damit würde - bei Erfolg dieses Ansinnens - zum ersten Mal die Planwirtschaft in der Bundesrepublik herrschen.

Wir Freien Demokraten lehnen die Planwirtschaft entschieden ab, denn sie widerspricht allen Grundsätzen der freien Selbstbestimmung, die ja unseren liberalen Kern ausmacht. 

Abgesehen davon hat es in den letzten 100 Jahren vielfältige Versuche gegeben, Planwirtschaft angeblich zum Wohle eines Landes / eines Volkes zu betreiben. Alle diese Versuche haben nur eins gezeigt: die politisch herrschende Gruppe hat in der Tat erheblich von der Planwirtschaft profitiert, das Staatsvolk hingegen ist immer verarmt und in der Entwicklung zurückgeworfen worden.

Leider ist die geplante Vergesellschaftung in Berlin keine Lokalposse, sondern wirkt sich voraussichtlich auf die gesamte deutsche Wirtschaft negativ aus, denn Deutschland ist ja weltwirtschaftlich gut vernetzt.

Demokraten sollten sich gegen diesen sozialistischen Unsinn zur Wehr setzen!

 

Eberhard Seiffe